Hausordnung Besucherkeller Galgenberg

  • Das Miteinander in unserem Besucherkeller erfordert gewisse Regeln und gegenseitige Rücksichtsnahme.
  • Im Besucherkeller sowie im gesamten Freibereich und in den Nebenräumen (WC – Keller nebenan) ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
  • Im Besucherkeller, sowie in den angrenzenden WC-Anlagen besteht Rauchverbot.
  • Hantieren mit offenem Feuer ist verboten. Kerzen dienen im Normalfall nur Dekorationszwecken – bitte nicht anzünden. (Ausgenommen in Notfällen, zB Stromausfall)
  • Alle zum Verkauf angebotenen Getränke dürfen im Besucherkeller konsumiert werden. Personen unter 18 Jahren sind allerdings generell davon ausgeschlossen Alkohol zu erwerben.
  • Spiele sind natürlich zum Spielen da, bleiben aber im Besucherkeller.
  • Gebrauchte Gläser und Müll bitte in die dafür vorgesehenen Behälter geben.
  • Fenster und Türen bitte geschlossen halten.
  • Diebstahl und Vandalismus werden ausnahmslos angezeigt. Inventar und Dekoration sind Besitz der Gemeinde Wildendürnbach.
  • Schäden sind bitte umgehend der Gemeinde zu melden.
  • Benutzung auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Hunde und andere Haustiere bleiben bitte vor der Tür.
  • Der Besucherkeller wird videoüberwacht.

Wir wünschen Ihnen einen gemütlichen Aufenthalt!

 

Herzlichst

die Gemeinde Wildendürnbach